Datenschutz-Sieg: BGH verpflichtet Google zur Auslistung

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine Entscheidung über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google getroffen. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder eingestellt wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und enthielten kritische Darstellungen des Anlagemodells von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite wurde wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ dargestellt. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Vergangene Ereignisse im Google-Gerichtsverfahren

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit einem Auslistungsbegehren gegen den Suchdienst von Google. Die Kläger forderten Google auf, bestimmte Artikel aus den Suchergebnissen zu entfernen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder zu unterlassen. Diese Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und enthielten kritische Auseinandersetzungen mit dem Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, wurde ebenfalls in den kritischen Berichten erwähnt. Die Betreiberin der Webseite stand im Fokus von Vorwürfen wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen.

Google-Suchergebnisse: BGH verpflichtet zur Auslistung

Der BGH bestätigte die klagabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen bezüglich einiger Artikel. In einem Fall konnte der Kläger keinen ausreichenden Bezug zu seiner Person herstellen, und in den beiden anderen Artikeln konnten die Kläger nicht nachweisen, dass die Informationen offensichtlich unrichtig waren.

In Bezug auf die Vorschaubilder hatten die Kläger mit ihrer Revision Erfolg. Der BGH verpflichtete Google dazu, die beanstandeten Vorschaubilder aus der Ergebnisliste zu entfernen. Das Gericht entschied, dass die Darstellung der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne ausreichenden Kontext nicht gerechtfertigt war.

In Bezug auf die Kläger stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Teilerfolg dar. Obwohl sie nicht vollständig obsiegten, wurde Google dazu verpflichtet, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu löschen. Dadurch wird der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger verbessert, und die Nutzung unbedeutender Fotos zu ihrem Nachteil wird unterbunden.

In der aktuellen Entscheidung hebt der BGH hervor, dass Suchmaschinenbetreiber eine Verantwortung tragen, wenn es um berechtigte Auslistungsanträge geht. Dieser Präzedenzfall hat erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Online-Bereich. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch für kommende ähnliche Fälle wegweisend sein und stellt einen bedeutsamen Fortschritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter dar.

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