Neuerungen geplant: Bis zu 50 Prozent Sonderabschreibungen möglich

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Um erhebliche Strafzinsen zu vermeiden, sollten Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, jetzt handeln und ihre geplanten Investitionen tätigen. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Liquidität zu verbessern, indem sie bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten vorzeitig steuermindernd geltend machen können. Diese Steuergestaltungsoption bietet die Möglichkeit, die eingesparten Steuern beispielsweise für die Kreditaufnahme zur Finanzierung der geplanten Anschaffungen zu nutzen.

IAB im Anschaffungsjahr: steuerneutraler Vorgang

Damit der Investitionsabzugsbetrag (IAB) genutzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen ist eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Zudem müssen die entsprechenden Wirtschaftsgüter, für die der IAB beantragt wird, mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren im Betrieb genutzt werden. Das bedeutet, dass sowohl im Jahr der Anschaffung als auch bis zum Ende des ersten Folgejahres eine betriebliche Nutzung vorliegen muss.

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmen, bereits im Jahr der Anschaffung einen Teil der voraussichtlichen Investitionskosten geltend zu machen. Dabei wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, jedoch in Verbindung mit einer Minderung der Anschaffungskosten. Dies führt zu einem steuerneutralen Vorgang, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Liquidität zu verbessern und beispielsweise Kredite für die Investition aufzunehmen. Durch diese steuerliche Regelung können Unternehmerinnen und Unternehmer kleiner und mittelständischer Betriebe ihre finanzielle Situation stärken.

Unternehmen, die den Investitionsabzugsbetrag gebildet haben, müssen die geplanten Anschaffungen innerhalb einer bestimmten Frist realisieren. Andernfalls wird der Abzug zurückgenommen und es werden zusätzliche Strafzinsen fällig. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der IAB effektiv zur Finanzierung von Investitionen genutzt wird und nicht als reine Steuerersparnis dient.

Unternehmerinnen und Unternehmer kleiner und mittelständischer Betriebe, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, sollten den 31. Dezember 2023 im Blick behalten. Bis zu diesem Datum müssen die geplanten Investitionen abgeschlossen sein, um Strafzinsen zu vermeiden. Durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags konnten sie bereits vor der eigentlichen Anschaffung bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten steuermindernd geltend machen und somit ihre Liquidität verbessern.

Kleine und mittlere Betriebe können neben dem Investitionsabzugsbetrag auch Sonderabschreibungen für bewegliche Güter des Anlagevermögens nutzen. Die betriebliche Nutzung steht hierbei im Fokus. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren zusätzlich abzuschreiben.

Neben der normalen Abschreibung besteht die Möglichkeit, in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung bis zu 20 Prozent der Kosten gesondert abzuschreiben. Die Verteilung der Sonderabschreibung auf die Jahre sollte dabei vom voraussichtlichen Gewinn abhängig gemacht werden.

Das Wachstumschancengesetz sieht eine Anpassung der Regelungen für Sonderabschreibungen vor. Laut dem aktuellen Regierungsentwurf sollen Unternehmen in Zukunft bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten von beweglichen Gütern des Anlagevermögens als Sonderabschreibung geltend machen können. Diese geplante Änderung soll vor allem kleinen und mittleren Betrieben dabei helfen, ihre Investitionen zu fördern und somit ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

Um Strafzinsen zu verhindern, sollten Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, ihre geplanten Investitionen rechtzeitig umsetzen. Zusätzlich sollten sie überprüfen, ob sie noch weitere Sonderabschreibungen in diesem Jahr nutzen können, um ihre Steuerbelastung zu minimieren und ihre finanzielle Flexibilität zu erhöhen.

Um ihre Liquidität zu steigern und die Finanzierung ihrer Investitionen zu erleichtern, sollten Gewerbetreibende in diesem Fall eine Beratung mit ihrem Steuerberater in Erwägung ziehen. Gemeinsam können sie die vorteilhafteste Verteilung der Steuervorteile diskutieren und somit von den steuerlichen Regelungen und Fristen profitieren.

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