Mehr Sicherheit entlang der Lieferkette: Lieferkettengesetz gilt ab Januar 2024 für den gehobenen Mittelstand

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Im Jahr 2024 werden verschiedene Änderungen wirksam, die die Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen, Produkten sowie die Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen betreffen. Neben dem Fokus auf technische Sicherheit stehen auch Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit im Vordergrund. Der TÜV-Verband zeigt auf, dass diese Neuerungen sowohl der Wirtschaft als auch den Verbrauchern Vorteile bieten werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Umsetzung gestaltet und inwiefern die Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren werden.

Ab 2024: Grüne HU-Plakette zeigt nächste Prüfungstermine an

Fahrzeughalter mit grüner Plakette zeigen erfolgreiche Hauptuntersuchung

Ab dem Jahr 2024 werden Fahrzeughalter, die die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich bestehen, eine grüne Plakette vom TÜV erhalten. Diese Plakette ist bis zum Jahr 2026 gültig und zeigt den Monat der nächsten HU anhand einer Zahl bei 12 Uhr. Zum Beispiel steht die Zahl 6 für den Monat Juni.

Eine weitere Option, um den nächsten HU-Termin zu erfahren, ist ein Blick in den Fahrzeugschein. Dort wird der Monat der Prüfung durch eine Zahl bei 12 Uhr angezeigt. Diese Angabe ermöglicht es den Fahrzeughaltern, den Termin im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig einen neuen Termin zu vereinbaren. Diese zusätzliche Informationsquelle ist eine praktische Möglichkeit, um den Überblick über die HU zu behalten und sicherzustellen, dass die Prüfung rechtzeitig durchgeführt wird.

Die Überschreitung des HU-Termins um mehr als zwei Monate kann zu einem Bußgeld bei Polizeikontrollen führen. Zusätzlich dazu werden bei einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten auch höhere Kosten für eine ausführlichere HU erhoben. Um finanzielle Konsequenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheitsstandards entspricht, sollten Fahrzeughalter den HU-Termin im Blick behalten und rechtzeitig einen Termin vereinbaren.

Ab 2024 werden Fahrassistenzsysteme zur Standardausrüstung in Neufahrzeugen

Ab Juli 2024 wird es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle neuen Fahrzeuge mit Fahrassistenzsystemen wie ABS und ESP ausgestattet sein müssen. Diese Systeme haben sich bereits als äußerst effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bewährt. ABS verhindert das Blockieren der Räder während einer Notbremsung, während ESP das Ausbrechen des Fahrzeugs in kritischen Situationen verhindert. Durch die verpflichtende Ausstattung mit diesen Systemen wird die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und Fahrer erhalten eine zusätzliche Unterstützung, um Unfälle zu vermeiden.

Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über moderne Assistenzsysteme wie den Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent und Müdigkeitswarner verfügen. Durch diese Systeme wird die Verkehrssicherheit verbessert und Unfälle können vermieden werden.

Ab Juli 2024 müssen Abbiegeassistenten in Lkw und Bussen vorhanden sein, um den Fahrer zu warnen, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel befinden. Diese Regelung wurde bereits im Juli 2022 für alle neuen Fahrzeugmodelle, die für den europäischen Markt zugelassen werden, eingeführt. Durch die Verpflichtung zur Installation dieser Sicherheitssysteme wird das Unfallrisiko im Straßenverkehr verringert und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland: Was Autofahrer beachten sollten

In Deutschland gibt es keine allgemeine Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen. Jedoch müssen Fahrzeuge gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung bei bestimmten winterlichen Wetterbedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese situative Winterreifenpflicht hat das Ziel, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Unfälle unter solchen Bedingungen zu vermeiden. Es liegt in der Verantwortung der Fahrer, die richtigen Reifen entsprechend den Wetterbedingungen zu verwenden.

Seit dem Jahr 2018 müssen Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen. Dieses Symbol, bestehend aus einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, ist eine klare Kennzeichnung für Reifen, die speziell für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen entwickelt wurden. Durch die Verwendung dieses Symbols können Verkehrsteilnehmer leicht erkennen, welche Reifen die erforderliche Sicherheit und Performance auf Schnee und Eis bieten. Diese Regelung trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Winter bei.

Laut den aktuellen Vorschriften gelten Reifen mit dem M+S-Kennzeichen als wintertauglich, wenn sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden und bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Diese Regelung ermöglicht es Fahrzeugbesitzern, ihre derzeitigen Reifen weiterhin zu verwenden, solange sie den erforderlichen Standards für winterliche Straßenverhältnisse entsprechen. Es ist wichtig, das Herstellungsdatum der Reifen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch den gültigen Vorschriften entsprechen und eine sichere Fahrt gewährleisten.

Führerscheinumtausch: Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19. Januar 2024

Ab dem 19. Januar 2024 müssen Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten Führerscheine gegen ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Diese Maßnahme dient der Vereinheitlichung der Führerscheine und der Aktualisierung der Dokumente. Es ist wichtig, diesen Umtausch fristgerecht vorzunehmen, da das Fahren mit dem alten Führerschein nach dem genannten Datum zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Der Umtausch muss bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein.

Nach dem genannten Datum ist es Pflicht, den alten Führerschein gegen das neue EU-einheitliche Dokument umzutauschen. Wer nach diesem Stichtag mit dem alten Führerschein erwischt wird, muss ein Bußgeld von 10 Euro zahlen und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch unberührt und bleibt weiterhin gültig. Es ist wichtig, den Umtausch fristgerecht vorzunehmen, um mögliche Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.

Ab dem 19. Januar 2024 müssen Personen, die nach 1970 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, diesen gegen den neuen EU-einheitlichen Führerschein umtauschen. Dies betrifft insbesondere Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Vereinheitlichung und Modernisierung der Führerscheindokumente. Es ist ratsam, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig.

Umweltbonus für Elektroautos entfällt aufgrund Haushaltskrise

Die Bundesregierung hat aufgrund der Haushaltskrise beschlossen, die Kaufprämie für Elektroautos mit sofortiger Wirkung einzustellen. Seit dem 18. Dezember können keine Anträge mehr für diese Prämie, die auch als Umweltbonus bekannt ist, gestellt werden. Bisher erhielten Käufer von Elektrofahrzeugen mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro einen Betrag von 4.500 Euro. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die finanziellen Belastungen des Staates zu reduzieren und eine Neuausrichtung der Förderung in der Mobilitätsbranche zu ermöglichen.

Elektrofahrzeuge mit einem Preis von bis zu 65.000 Euro wurden bisher mit einer staatlichen Förderung von insgesamt 4.500 Euro unterstützt. Ursprünglich war geplant, diese Förderung im Jahr 2024 zu reduzieren und schließlich einzustellen. Allerdings haben viele Hersteller angekündigt, die staatliche Kaufprämie auch für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen. Dies bedeutet, dass Kunden weiterhin von finanziellen Anreizen profitieren können, um den Kauf eines teureren Elektrofahrzeugs zu erleichtern.

Es bleibt abzuwarten, ob Anbieter zusätzliche Rabatte anbieten werden, um Kaufanreize zu schaffen. Diese möglichen Rabatte könnten dazu beitragen, dass Verbraucher eher dazu geneigt sind, ein Produkt zu kaufen, insbesondere wenn sie finanziell davon profitieren. Allerdings hängt es von den einzelnen Unternehmen ab, ob sie solche Rabatte anbieten möchten und wie hoch diese ausfallen könnten.

Unternehmen müssen unabhängig geprüfte Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen

Neue EU-Richtlinie: Unternehmen verpflichtet zu unabhängig geprüften Nachhaltigkeitsberichten

Unternehmen sind gemäß der CSRD verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und als Teil ihres Lageberichts zu veröffentlichen. Diese Berichte geben Auskunft über die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Um sicherzustellen, dass die Angaben in den Berichten verlässlich sind, müssen sie von unabhängigen Prüfungsorganisationen überprüft werden.

Unternehmen legen in ihren Nachhaltigkeitsberichten dar, welche Maßnahmen sie zur Förderung von Umwelt- und Klimaschutz sowie sozialen Aspekten ihrer Tätigkeit ergreifen. Dazu gehören auch Informationen über die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und bei Lieferanten. Die EU-Richtlinie zur transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst auch kleine und mittlere Unternehmen. Dadurch wird eine umfassende Berichterstattung ermöglicht, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt.

Gemäß der neuen europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen, die bereits jetzt einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, weiterhin ihre Berichtspflichten erfüllen. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, um eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. In den Berichten sollen Informationen über Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte der Unternehmensaktivitäten enthalten sein. Die unabhängige Prüfung der Berichte stellt sicher, dass die Angaben vertrauenswürdig und nachvollziehbar sind.

Lieferkettengesetz ab 2024: Neue Regelungen für Unternehmen in Kraft

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Die Grenze lag zuvor bei 3.000 Beschäftigten. Das LkSG verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Standards einzuhalten. Dadurch sollen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vermieden werden. Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes soll sicherstellen, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz beitragen.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die als Zulieferer in internationale Lieferketten eingebunden sind, zur Einhaltung sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten. Es zielt darauf ab, Ausbeutung, Diskriminierung und Umweltverschmutzung entlang der Lieferkette zu reduzieren. Durch die Umsetzung dieser Standards wird eine verantwortungsvollere Wirtschaft gefördert, die auf sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit basiert. Dies trägt zur Schaffung einer gerechteren und umweltfreundlicheren globalen Wirtschaft bei.

USB-C-Ladeanschluss wird Pflicht: Neue Regelung ab 2024

Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland alle neu verkauften Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Maßnahme wird von Deutschland umgesetzt, um eine EU-Vorgabe zur Verringerung von Elektroschrott und zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit zu erfüllen. Der einheitliche Ladeanschluss ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Geräte mit einem einzigen Kabel aufzuladen, was den Einsatz verschiedener Ladegeräte und Kabel überflüssig macht und somit Ressourcen spart.

Neues Gesetz: Mehr Kontrolle und Sicherheit für Verbraucher

Ab 2024: Neue EU-Verordnung setzt höhere Standards für Produktsicherheit im Online-Handel

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft und bringt grundlegende Änderungen für den Online-Handel. Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister werden in die Verordnung einbezogen. Verbraucherprodukte gelten bereits als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Darüber hinaus müssen Produkte und Angebote bestimmte Kennzeichnungspflichten erfüllen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Die Verordnung zielt darauf ab, den Online-Handel sicherer und verbraucherfreundlicher zu machen.

Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit betrifft nicht nur Hersteller und Händler, sondern auch den Online-Handel. Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die im Auftrag von Online-Händlern Bestellungen abwickeln, müssen nun ebenfalls die Vorgaben der Verordnung beachten. Dadurch wird gewährleistet, dass auch Produkte, die über Online-Plattformen verkauft werden, den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Verbraucher können somit auch beim Online-Kauf auf eine hohe Produktsicherheit vertrauen.

Die Produktsicherheitsverordnung regelt, dass Verbraucherprodukte als auf dem Markt bereitgestellt gelten, sobald sie online angeboten werden. Dies bedeutet, dass die Pflichten aus der Verordnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt greifen. Online-Händler müssen daher bestimmte Kennzeichnungspflichten für ihre Produkte und Angebote erfüllen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit gilt ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dennoch plant der deutsche Gesetzgeber Anpassungen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), um die Verordnung in das nationale Rechtssystem zu integrieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Vorschriften der Verordnung in Deutschland wirksam und rechtsverbindlich umgesetzt werden können.

Verbesserungen im Bereich der Mobilität durch neue Vorschriften für 2024

Die neuen Regelungen und Vorschriften, die ab 2024 in Kraft treten, bringen zahlreiche Vorteile mit sich, vor allem im Bereich der Mobilität. Die verpflichtende Ausstattung von Fahrerassistenzsystemen wie dem Notbremsassistenten, dem Spurhalteassistenten, dem Rückfahrassistenten und dem Müdigkeitswarner trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Diese Systeme unterstützen den Fahrer bei der Vermeidung von Unfällen und erhöhen den Schutz von Radfahrern und Fußgängern. Darüber hinaus werden Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten ausgestattet, um das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr zu reduzieren.

Die einheitliche Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen durch das Alpine-Symbol ab 2024 sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit auf den Straßen. Verbraucher können nun einfach erkennen, welche Reifen für winterliche Bedingungen geeignet sind und somit das Unfallrisiko verringern.

Unternehmen werden ab sofort zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet, in denen sie über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten berichten müssen. Diese Maßnahme soll die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards fördern und dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft verringern. Darüber hinaus wird das Lieferkettengesetz auf mehr Unternehmen ausgeweitet, um sicherzustellen, dass auch entlang der gesamten Lieferkette soziale und ökologische Standards eingehalten werden.

Die Einführung eines einheitlichen Ladekabels für Elektrogeräte sorgt für weniger Elektroschrott und eine höhere Nutzerfreundlichkeit. Durch die Verwendung eines einheitlichen Kabels können verschiedene Geräte mit demselben Kabel geladen werden, was den Bedienkomfort erhöht und das Mitführen mehrerer Kabel überflüssig macht. Auf diese Weise wird Ressourcenverschwendung minimiert und die Umwelt geschont. Die neue Produktsicherheitsverordnung im Bereich des Online-Handels gewährleistet eine bessere Kontrolle und Sicherheit für Verbraucher, da Produkte, die online angeboten werden, den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen müssen. Dadurch wird das Risiko von gefährlichen oder minderwertigen Produkten reduziert und Verbraucher können sich auf die Sicherheit der gekauften Produkte verlassen.

Die neuen Regulierungen und Vorschriften für das Jahr 2024 bieten Verbrauchern wichtige Vorteile im Bereich des Verbraucherschutzes. Durch die Einführung einer neuen Produktsicherheitsverordnung im Online-Handel werden Verbraucher besser vor unsicheren und minderwertigen Produkten geschützt. Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister fallen ebenfalls unter die Verordnung, was zu einer besseren Kontrolle und Sicherheit für Verbraucher führt. Verbraucher können somit darauf vertrauen, dass sie sichere und qualitativ hochwertige Produkte erwerben.

Die praktische Umsetzung der neuen Maßnahmen wird zeigen, ob sie die beabsichtigten Ziele erreichen. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme auf die Verkehrssicherheit auswirken und ob die Abbiegeassistenten tatsächlich dazu beitragen, die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu verbessern. Die einheitliche Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen sowie der Führerscheinumtausch sollen zu einer besseren Sicherheit und Klarheit führen, aber ihre tatsächliche Wirkung wird erst in der Praxis erkennbar sein.

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